© Gemeinde Egweil im AltmuehlNet - 2026
Gemeindewappen

13. April 2026

Bericht aus der 72. Gemeinderatssitzung vom 13.04.2026

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage, Fl.Nr. 95, Schulweg 2 - Beratung u. Beschluss
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 95, Gemarkung Egweil, soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Stellplatzsatzung ist durch die Errichtung einer Doppelgarage erfüllt. Einwände gegen das Bauvorhaben sind bei der Verwaltung nicht bekannt. Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauplan. Die Stellungnahme wird an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen bzw. Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 2477, Gemarkung Egweil. Beratung und Beschluss.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob auf dem Grundstück Fl.Nr. 2477, Gemarkung Egweil, die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen bzw. Carport entsprechend der vorgelegten Darstellungsalternativen möglich ist.
Das Grundstück Fl.Nr. 2477 liegt im Anschluss an der bestehenden Bebauung Wiesenweg in Egweil. Das Grundstück wäre nach der BayBO als der Beginn des Außenbereichs anzusehen. Im Rahmen des Bauturbos ist eine Bebauung zu Wohnzwecken ohne weitere bauleitplanerische Maßnahme mit der Zustimmung der Gemeinde möglich.
Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist im Wiesenweg direkt vorhanden. Die Nachbarn haben die Bauvoranfrage unterschrieben. Einwände sind bei der Verwaltung nicht bekannt.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt die Zustimmung zur Bauvoranfrage. Die Baulinie muss eingehalten werden. Das Regenwasser muss versickert werden. Die vorgestellten Varianten 1 und 2 werden genehmigt. Die Variante 3 wird abgelehnt. Die Bauvoranfrage wird an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen/Carport auf der Fl.Nr. 2476, Gemarkung Egweil, Beratung und Beschluss.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob auf dem Grundstück Fl.Nr. 2476 Gemarkung Egweil die Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen bzw. Carport entsprechend der vorgelegten Darstellungsalternativen möglich ist. Das Grundstück Fl.Nr. 2476 liegt im Anschluss an die ebenfalls vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses Fl.Nr. 2477. Das Grundstück wäre nach der BayBO als der Beginn des Außenbereichs anzusehen. Im Rahmen des Bauturbos ist eine Bebauung zu Wohnzwecken ohne weitere bauleitplanerische Maßnahme mit der Zustimmung der Gemeinde möglich. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist im Wiesenweg direkt vorhanden. Die Nachbarn haben die Bauvoranfrage unterschrieben. Einwände sind bei der Verwaltung nicht bekannt.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt die Zustimmung zur Bauvoranfrage. Die bestehende Baulinie muss eingehalten werden. Das Regenwasser muss versickert werden. Die Zustimmung wird an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

Antrag auf Teilbebauung mit 2 Grundstücken, Fl.Nr. 1172, Prüfung der Bebaubarkeit - Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung am 05.05.2025 wurde die Absicht des Grundstücksbesitzers auf Bebaubarkeit einer Teilfläche der Flurnummer 1172 dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat erhob keine Einwände bezüglich der weiteren Planung der Bebauung der genannten Teilfläche.
Inzwischen fanden weitere Untersuchungen auf dem östlichen Bereich der Teilfläche Fl.Nr. 1172 sowie Gespräche mit dem Landratsamt Eichstätt statt. Die beiden Grundstücke werden über eine Privatstraße im Norden erschlossen, im Süden und Westen der Grundstücke ist eine 5 m breite Ortsrandeingrünung vorgesehen. Der geplante Umgriff betrögt eine Größe von 0,24 ha. Die Erschließung erfolgt über den Unterstaller Weg und die Privatstraße. Das Regenwasser kann gem. Gutachten auf den beiden Grundstücken versickert werden. Die Nachbarunterschriften liegen der Planung auf Teilbebauung der Fl.Nr. 1172 vor. Die beiden Grundstücke befinden sich im Überflugbereich der Start-/ Landebahn des im Westen befindlichen Flugplatzes Egweil. Hier wird diesbezüglich die Erstellung eines Lärmgutachtens sowie eine Abstimmung mit dem Betreiber bzw. dem Luftamt Südbayern notwendig sein.
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zur Teilbebauung der Fl.Nr. 1172 wie vorgestellt zur Kenntnis. Eine Bebauung nach § 36a BauGB ist nach Vorlage der notwendigen Unterlagen vorstellbar.

Energetische Generalsanierung EFH und Umnutzung zu Zweifamilienhaus / zwei Nutzungseinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1092/4 Gemarkung Egweil. Beratung und Beschluss
Das Einfamilienhaus Neuburger Str. 30 soll energetisch saniert und zum Zweifamilienhaus umgenutzt werden. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die notwendigen 4 Stellplätze für zwei Wohneinheiten werden ausgewiesen. Einwände gegen das Bauvorhaben sind bei der Verwaltung nicht bekannt.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Die Abstandsflächen Balkon sind noch zu prüfen. Die Stellungnahme wird an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Egweil (Entwässerungssatzung EWS) - Neuerlass
Da in der jetzigen heutigen Sitzung mehrere Satzungsthemen auf der Tagesordnung stehen, wurde besprochen, dass auch die Stammsatzung EWS nach 10 Jahren erstmals wieder neu erlassen werden sollte. Gerade in diesem Rechtsbereich gibt es ständig neue Urteile und Rechtslagen, so dass die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages der Maßstab für uns ist.
Der Gemeinderat Egweil beschließt die mit der Ladung zur Verfügung gestellte neue Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Egweil (Entwässerungssatzung EWS).

Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Egweil (BGS/EWS)
Da jetzt Verbesserungsbeiträge anstehen und kalkuliert wurden, muss zunächst eine neue BGS erlassen werden, in der die Verbesserungsbeiträge berücksichtigt sind. Hier wurden der Herstellungsbeitrag incl. der Verbesserungsbeiträge neu kalkuliert und festgelegt.
Der Gemeinderat Egweil beschließt die mit der Ladung zur Verfügung gestellten neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Egweil (BGS/EWS).

Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Egweil (VES-EWS)
Die Verbesserungsmaßnahmen an der Entwässerungseinrichtung (Regenwasserkanal Wiesenweg und Stauraum Steinangergraben) sind jetzt baulich nahezu abgeschlossen. Es fehlen zwar noch einige Rechnungen, doch ist die Gemeinde bereits in Vorleistung getreten. Die Abwasserversorgung ist eine kostendeckende Einrichtung, das heißt die Kosten, die hierfür anfallen müssen an die Eigentümer weitergegeben werden. Der § 1 der Satzung wurde von der Kanzlei HSK Rechtsanwälte (IN) formuliert, damit hier Rechtssicherheit herrscht. Die Beiträge wurden durch das Sachverständigenbüro Suchowski errechnet.
Die derzeit umzulegenden Kosten liegen bei 1,59€ pro m² Grundstücksfläche bzw. 8,35€ pro m² Geschossfläche. Die Kosten sollen in 3 Raten eingezogen werden, Rate 1 im Juli 2026, Rate 2 im Oktober 2026. Die 3. Rate solle im Jahr 2027, nach Vorlage aller geprüften Rechnungen, als Schlusszahlung eingezogen werden.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Egweil. Beratung und Beschluss
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 wurde durch die Bayerische Verwaltungsakademie erstellt. Sämtliche Unterlagen wie Haushaltssatzung und -plan, Vorbericht usw. wurden den Verbandsräten im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat Egweil beschließt die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie die zugehörigen Anlagen und Bestandteile für das Haushaltsjahr 2026.

Finanzplan 2025 bis 2029 der Gemeinde Egweil. Beratung und Beschluss
Auch der Finanzplan 2025 - 2029 wurde durch die Bayerische Verwaltungsakademie aufgestellt. Unterlagen zum Finanzplan 2025 - 2029 wurden dem Gremium im Vorfeld über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat Egweil stimmt dem Finanzplan 2025 bis 2029 sowie dem Investitionsprogramm zum Finanzplan in der vorliegenden Fassung zu.

Anbringung eines Spiegels - Ingolstädter Straße 20
In der Verwaltung ging der Antrag auf Anbringung eines Spiegels gegenüber der Zufahrt zum Grundstück Ingolstädter Straße 20 ein. Ein Spiegel würde, nach Mitteilung der Grundstücksbesitzer, die Ausfahrt erleichtern und gefährliche Situation vermeiden. Das Anwesen Ingolstädter Straße 20 befindet sich an der Kreisstraße EI 1 Richtung Bergheim. Da es sich bei einem Spiegel nicht um ein Verkehrszeichen handelt, ist hierfür aber nicht die Kreisbehörde zuständig, sondern die Gemeinde Egweil. Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wurden hierzu bereits mehrere Anträge gestellt, die bisher sehr restriktiv behandelt wurden. Bei einer grundsätzlich positiven Entscheidung des Gemeinderates, wurde wie folgt verfahren:

  1. Kostenübernahmeerklärung des Grundstückbesitzers
  2. Einholung der Erlaubnis zur Anbringung durch den Antragsteller beim Eigentümer
  3. Ortstermin mit Polizei (Verwaltung / Gemeinde)
  4. Anbringung durch Gemeinde

Der Gemeinderat Egweil nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Nach positiver Rückmeldung der Punkte 1 bis 3 kann der Spiegel angebracht werden.

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider:
    • Wartung Straßenbeleuchtung und Umstellung auf dimmbare Leuchtmittel vom 07.04. bis 10.04.2026
    • Vorstellung Bauzeitenplan Baugebiet Römerfeld (Abschluss geplant Ende Nov 2026)
    • Kindergartenwagen am 02.04. in Denkendorf abgeholt, seit 07.04. Aufbau im Wald, Dank an Martin Thurner und Josef Schlamp
    • Dank an Wahlhelfer für Wahl am 08.03. und Stichwahl am 22.03.
    • Dank an ausscheidende Gemeinderatsmitglieder:
      Norbert Straßer für 18 Jahre
      Wolfgang Heinrich für 9 Jahre
      Maximilian Hirsch für 6 Jahre
  2. Aus dem Gemeinderat:
    • Gibt es aktuelle Zahlen zu den Anmeldungen im Kindergarten bzw. zum Personal?
      - BGM Schneider: Werden in der nächsten Sitzung (Mai 2026) bekanntgegeben
    • Es gibt verschiedene Aussagen bezüglich der „Springer“ im Personal Kindergarten
      - BGM Schneider: Für das Personal ist der Träger (BRK) verantwortlich. Wer bei Krankheit / Urlaub dann innerhalb der Gruppen wechselt, legt die Leitung fest

Bekanntmachung aus dem Nicht - Öffentlichen Teil

Kindergarten Egweil, Erneuerung Telefonanalage und Errichtung Netzwerkleitungen, Vorstellung der Angebote - Beratung und Beschluss
Die Telefonanalage des Kindergartens Egweil besteht derzeit aus den unterschiedlichsten Komponenten, die aber inzwischen alle bereits am Ende ihrer Einsatzzeit sind. Seit einiger Zeit gibt es daher immer wieder Probleme in der Erreichbarkeit der Einrichtung sowie der Nutzung moderner Medien (WLAN) innerhalb der Einrichtung bzw. der Räumlichkeiten.
In einem Ortstermin am 27.02.2026 mit der Firma Elektro Oppenheimer und der Firma Reitzner wurde die derzeit bestehende Anlage besichtigt. Daher wurde besprochen, hier eine Messung durchzuführen und aufgrund dieser vorliegenden Ergebnisse die Telefonanlage sowie die Einrichtung so auszubauen, dass sowohl Telefon als auch eine WLAN - Nutzung in der gesamten Einrichtung ermöglicht werden kann.
Der Gemeinderat Egweil nimmt die beiden vorliegenden Angebote der Firma Elektro Oppenheimer und der Firma Reitzner an. Die Firmen sollen mit einer zeitnahen Erneuerung der Anlage im Kindergarten beauftragt werden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.