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7. April 2025 Bericht aus der 60. Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025 |
Bebauungsplan Nr. 14 „Römerfeld" in Egweil - Besprechung des Entwurfs, Festlegung von Festsetzungen und Verfahrensbeschlüsse nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB
Die Gremien der Gemeinde Egweil haben sich bereits in der Vergangenheit mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Römerfeld" beschäftigt. Das Ingenieurbüro WipflerPlan (PAF) stellt in der Sitzung den aktuellen Entwurf dem Rat vor. Zuletzt hat der Bauausschuss am 17.03.2025 über einzelne Festsetzungen diskutiert und eine entsprechende Empfehlung für den Gemeinderat erarbeitet. Hierbei wurden folgende Änderungen / Ergänzungen besprochen:
- Wandhöhe auf 6,50 Meter erhöhen
- Bemaßung „Höhe Rohfußboden" wird nach Erschließungsplanung festgelegt
- Die Standorte der Garagen sollen möglichst flexibel im BPlan eingezeichnet werden
- Festlegung der Lage der Erschließung je Grundstück durch Gemeinde
- Details Straßenplanung nach 1. Beteiligungsrunde
- Flachdächer bei Garagen möglich, bei Wohngebäuden nicht möglich
- Ausgleichsfläche wird noch zusätzlich benötigt, Acker höherer Wert als Wiese
- Grundstücke 1, 2 und 6 mögliche wertvolle historische Fläche - Voruntersuchung wurde beauftragt.
Der Gemeinderat Egweil beschließt, der Empfehlung des Bauausschusses Egweil nachzukommen und Änderungen / Ergänzungen durch das IB WipflerPlan in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 - „Römerfeld" einarbeiten zu lassen. Im Anschluss soll in das Verfahren eingestiegen werden und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB mit dem sich dann neu ergebenden Entwurf durchgeführt werden.
Bebauungsplan 6 „Nasse Äcker", Möglichkeiten des weiteren Vorgehens- Beratung u. Beschluss
In der Gemeinderatsitzung im Januar 2025 kam im Zuge einer Bauvoranfrage für ein Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nasse Äcker" der Gemeinde Egweil die Diskussion darüber auf, wie lange denn ein Bebauungsplan, aufgrund der sich gerade in der letzten Zeit schnell ändernden gesetzlichen und technischen Vorgaben, seine Gültigkeit hat.
Daraufhin wurde Kontakt mit dem Landratsamt Eichstätt - Bauverwaltung aufgenommen, wie denn mit einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 zu verfahren ist.
Laut Aussage des Landratsamtes Eichstätt - Bauverwaltung hat die Gemeinde Egweil hier 3 Möglichkeiten:
- Änderung des Bebauungsplans
- Aufhebung des Bebauungsplans
- Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans
Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt
Feuerwehrwesen; Bestätigung der wiedergewählten 1. Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Egweil durch Gemeinde Egweil. Beratung und Beschluss
Bei der Feuerwehr-Dienstversammlung am 09.03.2025 in Egweil wurde Herr Thomas Heinrich zum 1. Kommandanten und Tobias Schlamp zum Kommandanten- Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Egweil wiedergewählt.
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Thomas Heinrich in seinem Amt als Kommandanten. Er hat die für sein Amt erforderlichen Lehrgänge nach § 7 Abs. 1 AV Bay.FwG.
Des Weiteren bestätigt der Gemeinderat Herrn Tobias Schlamp in seinem Amt als Kommandanten-Stellvertreter. Er hat die für sein Amt erforderlichen Lehrgänge nach § 7 Abs. 1 AV Bay.FwG.
Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen
- Bürgermeister Schneider:
- Erweiterung FiftyFifty-Taxi, auch 20 km über die Landkreisgrenze hinweg
- Audi Regio Sprint 2025 am 10.05.2025, Durchfahrt durch Egweil von 15:29 bis 15:36 Uhr
- 01.06.2025 Triathlon Ingolstadt, Strecke wie im Vorjahr
- Aus dem Gemeinderat:
- Gibt es einen groben Zeitplan für die Baustelle an der Kläranlage?
- Der aktuelle Zeitplan wird aufgezeigt. Geplantes Maßnahmenende (Asphaltierung) geplant für Juni 2025 - Der Termin des Triathlons und die sich daraus ergebenden Absperrungen sind nicht überall bekannt. Immer wieder kommen Fahrzeuge aus Feldwegen oder Seitenstraßen und wollen die gesperrten Straßen nutzen.
- Hier nutzt jeder seine „Ortskenntnisse", Bitte an Thomas Heinrich, dies im Rahmen der nächsten Besprechung anzusprechen. - Die Situation am Fahrradweg Pettenhofener Bug ist nach wie vor unverändert. Besteht die Möglichkeit einer Entschärfung durch die Gemeinde?
- Nach Rücksprache wird sich der Landkreis nicht an etwaigen Kosten beteiligen. Für die Gemeinde würde das einen Kostenaufwand im
6-stelligen Bereich bedeuten. Aus diesen Grund wurden noch keine Maßnahmen unternommen.
- Gibt es einen groben Zeitplan für die Baustelle an der Kläranlage?